MARKEN

Als Rechtsanwalts- und Patentkanzlei Jarzynka i Wspólnicy bieten wir komplexe Rechtsdienstleistungen in Bezug auf Marken und Handelszeichen.

  • Wir prüfen die Registerfähigkeit einer Marke
  • Wir bereiten einen Kostenvoranschlag zur Registrierung einer Marke vor
  • Wir bereiten eine Anmeldungsdokumentation vor

Wir begleiten Markenanmeldungen:

  • Patentamt der Republik Polen (Landesverfahren)
  • Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt der Europäischen Union (Gemeinschaftsverfahren)
  • Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO (internationales Verfahren)

Wir sorgen für termingerechte Erneuerung der Schutzrechte, wir nehmen notwendige Änderungen in den Registern auf

Bei der Verletzungen der Schutzrechte von Marken:

bereiten wir die Warnliste vor führen wir Rechtsstreite-, Zivil- und Strafprozessrechte.

Die Kanzlei erbringt die Leistungen der Registerfähigkeit der Marke in europäischen Ländern und internationalen Datenbanken nach Kriterien, bestimmt in geltenden inländischen, europäischen und internationalen normativen Akten. Die Studie ermöglichen eventuelles Risiko einer Ablehnung von Registrierung einzuschätzen und die Form der angemeldeten Marke richtig auszuwählen.

Nach der Prüfung auf Wunsch des Mandanten machen wir anschließend die Anmeldungen der Marke zur Registrierung nach dem ausgewählten Rechtssystem. Wir bereiten eine Anmeldungsdokumentation vor und beraten bei der Klassifikation der Waren und Dienstleistungen. Wir bearbeiten auch die Ordnung zu der gemeinsamen Nutzung sowie gemeinsamen Garantienutzung der Marke.

Nach der Registrierung sorgen wir für die Aufrechthaltung des Schutzes vom erteilten Ausschließlichkeitsrecht in folgenden 10-jährigen Schutzperioden.

Wir erinnern unseren Mandanten, die amtlichen Gebühre zu begleichen oder beauftragt von dem Berechtigten erbringen wir sie persönlich.

Bei Verletzung von Ausschließlichkeitsrecht initiieren wir oder nehmen wir in Verwaltungsverfahren zur Ungültigkeitserklärung oder Löschung der Schutzrechte der Marken teil.

Im Namen des Mandanten bereiten wir die Warnlisten an potentielle Verletzer der Marken vor. Wir vermitteln bei Interessenkollision zum Abschluss der Vereinbarung zwischen den Parteien. Darüber hinaus vermitteln wir beim Abschluss von Lizenzverträgen zur Nutzung der Marke oder Abtretung von Ausschließlichkeitsrecht zwischen den Parteien sowie zwischen den zuständigen Behörden.

Was ist eine Marke?

Eine Marke können sein: Wort, Slogan, Klänge, Klangfolge, Bild, Kombination von Wörtern und grafischen Elementen, Farben, Hologramme, prägende Elemente von Internetadressen, Raumformen (3D) sowie jede Bezeichnung, die erlaubt, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren und Dienstleistungen des anderen Unternehmens zu unterscheiden.

Eine Marke ist eine Garantie für eine ordnungsgemäße Identifizierung von Waren oder Dienstleistungen von dem Hersteller oder Dienstleister. Richtiger Schutz der rechtlichen Interessen der Marke gibt die Möglichkeit, das Monopol für ihre Verwendung in der Wirtschaft zu nutzen. Das ist auch eine Werbung und Qualitätsgarantie von Waren oder Dienstleistungen, auf die sie angewendet wird.