URHEBERRECHT

Rechtsanwalts- und Patentkanzlei Jarzynka i Wspólnicy./Rechtsberatung/Urheberrechte

Unsere Kanzlei sorgt für richtigen Schutz der gesamten Urheberrechte. Im Namen des Mandanten bereiten wir die Warnlisten an potentielle Verletzer der Urheberrechte vor. Wir vermitteln bei Interessenkollision zum Abschluss der Vereinbarung zwischen den Parteien. Darüber hinaus vermitteln wir beim Abschluss von Lizenzverträgen oder Abtretung der Verwertungsrechte zwischen den Parteien.

Was kann urheberrechtlich geschützte Werke sein?

Der Gegenstand des Urheberrechts ist jeder Ausdruck der schöpferischen Tätigkeit mit einem individuellen Charakter, in irgendeiner Form festgelegt, unabhängig von Wert, Zweck und Ausdrucksweise (Werk).

Was ist ein Beispiel für urheberrechtlich geschütztes Werk?

Ein Gegenstand des Urheberrechts ist insbesondere:

1) Sprachwerke, mathematische Symbole, Zeichnungen (Literaturwerke, publizistische Werke, wissenschaftliche Werke, kartografische Werke und Computerprogramme);

2) Kunstwerke;

3) Fotos;

4) Instrumentenbau;

5) Industriedesign;

6) Werke der Baukunst, Werke der Baukunst und Stadtplanung und Werke der Stadtplanung;

7) Werke der Musik;

8) Bühnenwerke, Musikwerke, pantomimische Werke und Werke der Tanzkunst;

9) audiovisuelle Werke (darin Filmwerke). 

Wie entsteht das Urheberrecht?

Die Entstehung des urheberrechtlichen Schutzes hängt nicht von Erfüllung irgendwelcher Formalitäten ab, z.B. Registrierung eines Werkes. Der Schutz entsteht im Zeitpunkt der Werkschöpfung.

Welche Rechte stehen dem Autor eines Werkes zu?

Dem Autor stehen zwei Arten von Rechten: Urheberpersönlichkeitsrechte, Verwertungsrechte.

Wie lange dauern Urheberrechte?

Die Verwertungsrechte gelten die gesamte Lebensdauer des Autors und laufen 70 Jahre nach seinem Tod aus. Der Schutz der Verwertungsrechte läuft nie aus.